Gemeinsame Pressemitteilung von CorA-Netzwerk, Forum Menschenrechte und VENRO
"Der Aktionsplan äußert zwar die Erwartung, dass Unternehmen die Menschenrechte bei ihren Auslandsgeschäften achten. Wenn Unternehmen dies ignorieren, müssen sie aber weder Bußgelder, noch Zivilklagen oder andere Konsequenzen fürchten", bemängelt Bernd Bornhorst, Vorstandsvorsitzender von VENRO. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass Auslandsinvestoren ihre Rechte international einklagen können, während Opfern von Menschenrechtsverletzungen diese Möglichkeit verweigert wird."
"Immerhin setzt sich die Bundesregierung eine Zielmarke: Bis 2020 sollen die Hälfte aller Großunternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten umsetzen", erklärt [...]