12.12.2016 | United Nations

„Migration“ und „Flucht“ auf der Agenda der Vereinten Nationen

summit
summit

Die Mitgliedsstaaten der UN haben auf einem Sondergipfel beschlossen, Verhandlung zu Abkommen über Flucht und Migration zu eröffnen

Am 19. September 2016 verabschiedeten die Mitgliedsstaaten auf einem Gipfel der UN-Generalversammlung die New York-Erklärung und haben damit zwei Prozesse gestartet: die Formulierung eines gemeinsamen Rahmenwerks zu Geflüchteten (Comprehensive Refugee Response Framework) unter der Federführung von UNHCR, und einen zur Erarbeitung eines „Global Compact zu Migration“ (Global Compact for safe, orderly and regular migration), für den noch keine Federführung festgelegt worden ist.

Das gemeinsame Rahmenwerk zu Geflüchteten bezieht erstmals eine Reihe von neuen Akteuren ein, wie lokale und nationale Autoritäten, zivilgesellschaftliche Organisationen und den Privatsektor, um der Herausforderung großer Fluchtbewegungen begegnen zu können. Im Rahmenwerk wird eine Reihe von Verpflichtungen formuliert, unter anderem: eine besondere Berücksichtigung der Rechte und Stimmen von geflüchteten Mädchen und Frauen; die Erfüllung der grundlegendsten Bedürfnisse der Geflüchteten (Zugang zu Bildung, zum Gesundheitssystem und zum Arbeitsmarkt); die Mobilisierung finanzieller Ressourcen für die Erfüllung solcher Bedürfnisse, auch durch Zusammenarbeit mit dem Privatsektor sowie die (finanzielle) Unterstützung der Länder, die eine besonders hohe Zahl von Geflüchteten aufgenommen haben. Das Rahmenwerk umfasst daneben die Aufforderung an die Herkunftsländer dazu, Bedingungen herzustellen, die eine Rückkehr für Geflüchtete ermöglichen. Im Rahmenwerk wird außerdem das Ziel formuliert, einen Global Compact zur Flucht zu erarbeiten und bis 2018 anzunehmen, der auf dem gemeinsamen Rahmenwerk zu Geflüchteten basieren soll.

Der „Global Compact zu Migration“ soll über die nächsten zwei Jahre zwischen Staaten verhandelt werden – unter besonderer Berücksichtigung der 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung und dem Addis Ababa Aktionsplan. So wird der potentiell positive Beitrag von Migration zur nachhaltigen und inklusiven Entwicklung betont. Verantwortlich für die Organisation der Verhandlungen ist der Präsident der UN-Generalversammlung, den Ko-Vorsitz übernehmen Vertreter/innen der Schweiz und Mexikos. Im Gegensatz zu konkreten Inhalten wurden Modalitäten der Verhandlungen bereits festgelegt: so sollen die Verhandlungen zwischen den UN-Staaten 2017 beginnen und schließlich in einer zwischenstaatlichen Konferenz zu internationaler Migration 2018 ihren Ausdruck finden, auf der der „Global Compact zu Migration“ präsentiert und zur Annahme gestellt werden soll.

Organisationen, die sich speziell mit den Rechten der Migranten beschäftigen, haben immer wieder dazu aufgerufen, eine UN Weltkonferenz zur Migration abzuhalten und eine UN-Agentur zu Migration zu etablieren. Auch wenn die zunehmende Beschäftigung mit Migration im UN-Rahmen grade deshalb positiv zu bewerten ist, so ergibt sich die Motivation der Staaten doch eher aus dem Wunsch, die Verantwortung mit Flüchtlingsströmen „gerecht zu teilen“ als aus dem Ziel, die Rechte der Migranten zu schützen.

In Zeiten von Brexit, der Präsidentschaft Trumps und dem Erstarken rechter Bewegungen in verschiedenen europäischen Staaten stellen Verhandlungen über Migration eine besondere Herausforderung dar, der sich Staaten aber – grade deshalb – stellen müssen.

Zugriff auf die Standpunkte des Women in Migration Network zum Abschlussdokument der UN hier. Das Women in Migration Network ist ein globales Frauenrechtsnetzwerk, das sich speziell mit Migration beschäftigt und das mit dem Ziel gegründet wurde, Frauen mit Migrationshintergrund in Prozessen internationaler Politikgestaltung sichtbarer zu machen.