Die Ankunft einer für hiesige Verhältnisse hohen Zahl an Flüchtlingen und Migrant/innen in Deutschland ab dem Spätsommer 2015 hat Bundesländer und Kommunen vor vielfältige Herausforderungen gestellt. Gemeinsam mit zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Bürgerinitiativen haben sie in einem beachtlichen Kraftakt die Unterbringung und Erstversorgung dieser Menschen sichergestellt.
Die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung, an deren Umsetzung in Deutschland die Bundesländer einen entscheidenden Anteil haben werden, verweist denn auch auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Migrant/innen und Flüchtlingen. Zugleich betont sie den positiven Beitrag, den diese zu nachhaltiger und inklusiver Entwicklung leisten können. Die dafür notwendigen Voraussetzungen reichen weit über die Erstversorgung hinaus. Die Zuständigkeit für wichtige Aspekte wie Sprachförderung, Integration in den Arbeitsmarkt, Schule, Studium und berufliche Bildung liegen in den Bundesländern bei den Innen-, Sozial-, Arbeits-, Bildungs- und Integrationsministerien. Im Sinne der 2030-Agenda stellt sich aber die Frage, wie die Bundesländer auch in ihrer Entwicklungs- und Eine-Welt-Politik der gegenwärtigen Flüchtlingssituation Rechnung tragen können.