Im Juni 2014 erteilte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) mit der Resolution 26/9 einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe das Mandat, ein völkerrechtliches Abkommen zur menschenrechtlichen Regulierung von globalen Wirtschaftsaktivitäten zu erarbeiten. Ziel des Prozesses ist es, die im Zuge der Globalisierung entstandenen Rechtslücken beim Schutz von Menschenrechten in der Wirtschaft zu schließen. Bislang fanden in Genf fünf Verhandlungsrunden statt, bei denen Regierungen, Rechtsexpert*innen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und Wirtschaft über die rechtliche Ausgestaltung des Abkommens debattierten. Auf Grundlage dieser Konsultationen hat die ecuadorianische Verhandlungsleitung im August 2020 einen überarbeiteten Abkommensentwurf veröffentlicht („Second Revised Draft“)1, der gegenüber Vorgängerversionen an Stringenz und Klarheit gewonnen hat. Der Entwurf bildet die Grundlage für substantielle Verhandlungen während der sechsten Sitzung der Arbeitsgruppe vom 26. bis 30. Oktober 2020.
Herausgeber: Treaty Alliance Germany
September 2020