09.12.2022 |

Grundsatzbeschluss der Bundesregierung zur Agenda 2030 und zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie

Die Bundesregierung hat am 30. November 2022 per Kabinettsbeschluss die Bedeutung der raschen Umsetzung der Agenda 2030 für eine nachhaltige Antwort auf die derzeitigen überlappenden ökologischen, ökonomischen, sozialen und politischen Krisen untermauert. Auf nationaler Ebene sollen mit Hilfe der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) Fortschritte im SDG-Bereich erreicht werden. Um die Umsetzung dieser Strategie effizienter und systemischer zu gestalten, etabliert der Grundsatzbeschluss nun neue institutionelle und organisatorische Strukturen für ihre Umsetzung:

Fortan sollen ressortübergreifende „Transformationsteams“ in Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Staatssekretär*innenausschuss für nachhaltige Entwicklung, in dem alle Ministerien vertreten sind, Maßnahmen für den nachhaltigen Wandel in sieben Feldern erarbeiten und deren Umsetzung begleiten. Dazu gehört neben den sechs von der DNS benannten Transformationsbereichen (menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit; Energiewende und Klimaschutz; Kreislaufwirtschaft; nachhaltiges Bauen und Verkehrswende; nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme; Schadstofffreie Umwelt) zusätzlich der Bereich „Internationale Verantwortung und Zusammenarbeit als Hebel der Transformation“. Abschließend beschlossen werden die Vorschläge der Teams nach der Billigung durch den Staatssekretär*innenausschuss im Bundeskabinett.

Dieser Prozess soll bis Frühjahr 2024 für alle Transformationsbereiche abgeschlossen sein und für konkretere Schritte, mehr Verbindlichkeit sowie ein effizienteres behörden- und ressortübergreifendes Konzept bei der Umsetzung der DNS sorgen.

Mehr Informationen dazu gibt es in der zugehörigen Pressemitteilung der Bundesregierung und dem Grundsatzbeschluss 2022 zur DNS selbst.