27.02.2024 |

EU-Renaturierungsgesetz verabschiedet

Parlament stimmt für Wiederherstellung von 20 % der Land- und Meeresflächen der EU

Von Tobias Gerhartsreiter

Straßburg, 27.02.2024 - Nach jahrelangen Verhandlungen und kontroversen Diskussionen, aber auch bespiellosen Gegenkampagnen mit gezielter Desinformation seitens konservativer und rechter Kräfte, hat das Parlament nun ein EU nature restoration law mit knapper Mehrheit verabschiedet. 

Auch wenn der zu Beginn sehr ambitionierte Text an vielen Stellen vewässert wurde und durchgesetzt werde konnte, dass eine maßnahmen- und nicht wirkungsorientierte Renaturierung im Fokus stehen soll, setzt die EU mit diesem Gesetz dennoch ein historisches Zeichen:

  • Wiederherstellung von 20 % der Land- und Meeresflächen der EU
  • EU-Länder müssen bis 2030 mindestens 30 % der Lebensräume in schlechtem Zustand wiederherstellen, bis 2040 60 % und bis 2050 90 %

Angesichts der Tatsache, dass sich über 80 % der europäischen Lebensräume in einem schlechten Zustand befinden, ist der dringende Handlungsbedarf offensichtlich. Vor dem Hintergrund der Klimakatastrophe und dem rasanten Arten(aus)sterben, deren Auswirkungen überall in der EU und weltweit zu beobachten sind, gibt dieses Gesetz etwas Hoffnung. 

Hoffnung, dass eine kritische Masse an Entscheidungsträger*innen verstanden hat, wie gravierend die planetaren Krisen sind, denen es durch Anpassung und Gegenmaßnahmen zu begegnen gilt. Hoffnung, dass die internationalen Klima- und Biodiversitätsziele, zu denen sich Deutschland und die EU verpflichtet haben, noch erreichbar sind. Und schließlich Hoffnung, dass dieses Gesetz zu einer Veränderung des Naturverständnisses der in der EU lebenden und wirtschaftenden Akteur*innen beitragen kann und auch Ansätze, wie etwa Rights of Nature, als wichtiger Hebel anerkannt werden. 

Nur gesunde Ökosysteme können eine langfristige Ernährungssicherheit gewährleisten, Kohlenstoff dauerhaft binden oder Grundwasser speichern. 

Dies sind nur einige wenige Beispiel dafür, warum Natur als das begriffen und behandelt werden sollte was sie ist: die (Über-)Lebensgrundlage für uns alle.