Außenwirtschaftsförderung in Einklang mit Menschenrechten, Umwelt- und Klimaschutz bringen

Erwartungen an Bundestag und Bundesregierung für die Legislaturperiode 2021–2025

Da die Regierung private Exporte und Investitionen öffentlich fördert, muss sie dafür Sorge tragen, dass die geförderten Projekte höchsten ökologischen, menschenrechtlichen und entwicklungspolitischen Standards genügen. Bundestag und Bundesregierung sind daher dringend gefordert, die Prüf- und Vergabekriterien, das Monitoring und die Transparenz bei der Außenwirtschaftsförderung unter menschenrechtlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu überarbeiten und gesetzlich zu regeln.