12.12.2019 |

Schaffung eines nachhaltigen Europas bis 2030: Rat nimmt Schlussfolgerungen an

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Der Rat hat am 10. Dezember 2019 Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und ihrer 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) durch die EU angenommen. Diese sind nach seiner Überzeugung von grundlegender Bedeutung, wenn es gelingen soll, die Armut zu beseitigen und gegenwärtigen und künftigen Generationen ein friedliches, gesundes und sicheres Leben zu ermöglichen.

In den Schlussfolgerungen wird betont, dass sowohl innerhalb der EU als auch in anderen Teilen der Welt beschleunigt gehandelt werden muss, wenn die Vision und die Ziele der Agenda 2030 Wirklichkeit werden sollen. Ferner wird bekräftigt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten auch künftig bei der Umsetzung der SDG eine führende Rolle spielen und dabei einen wirksamen Multilateralismus und eine regelbasierte internationale Ordnung unterstützen werden.

Der Rat begrüßt den Eurostat-Monitoringbericht 2019 über die Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Kontext der EU als Schlüsseldokument für die Messung der Fortschritte der EU bei der Verwirklichung der SDG. Ferner fordert er die Mitgliedstaaten auf, im Hinblick auf die Umsetzung auf nationaler Ebene ambitioniertere Ziele zu verfolgen und die Agenda 2030 proaktiv in nationale Planungsinstrumente, politische Maßnahmen, Strategien und Finanzrahmen einzubeziehen.

Der Rat verweist auf seine Schlussfolgerungen vom Juni 2017 und fordert die Kommission nachdrücklich auf, unverzüglich eine umfassende Umsetzungsstrategie auszuarbeiten, in der Zeitplanung, Ziele und konkrete Maßnahmen zur durchgängigen Berücksichtigung der Agenda 2030 sowie der Nachhaltigkeitsziele in allen einschlägigen internen und externen EU-Politikbereichen dargelegt werden.

Zum Download der Schlussfolgerungen des Rates zur Schaffung eines nachhaltigen Europas bis 2030