Von Tobias Gerhartsreiter
Bonn, 6.12.2022 - Vom 7. bis 19. Dezember findet die Conference of the Parties (COP15) der Convention on Biological Diversity im kanadischen Montréal statt. Bei der Artenschutzkonferenz werden die Vertragsstaaten über ein Rahmenabkommen verhandeln, auf dessen Grundlage dem rasanten weltweiten Artensterben Einhalt geboten werden soll. Ein wichtiges Ziel ist es, 30 Prozent der Flächen an Land und im Meer bis 2030 unter Schutz zu stellen, wofür klar definierte Artenschutzziele für die Vertragsstaaten nötig sind. Diese sollen in nationalen Strategien- und Aktionsplänen (NBSAP) verankert werden, ähnlich den NDCs für Klimaschutz.
Die Hoffnung auf eine erfolgreiche Einigung und somit auf einen „Paris-Moment“, wie Elizabeth Maruma Mrema, die Chefin der UN-Biodiversitätskonvention es bezeichnet, sind groß.
Groß aber sind auch die Herausforderungen angesichts des schieren Ausmaßes des, v.a. durch den Menschen verursachten, Artensterbens. Bis zu 1 Mio. Arten sind laut IPBES vom Aussterben bedroht, die bisherigen Aichi-Biodiversitätsziele der CBD wurden klar verfehlt und auch die Agenda 2030 sowie ihr SDGs bleiben bislang weit hinter den Erwartungen zurück.
Ein Kerndiskussionspunkt wird die Fragen nach der Finanzierung sein. Hierbei ist zu hoffen, dass die Vertreter*innen der Vertragsstaaten Wort halten und insbesondere Länder des globalen Nordens - Deutschland will seine internationale Biodiversitätsfinanzierung auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr erhöhen - ihre bereits angekündigten Zusagen auch in die Realität umsetzen.
Mit Blick auf die, trotz des Klimaabkommens von Paris, bislang ausgebliebene Trendwende hinsichtlich der weltweiten Treibhausemissionen und Klimaschutzmaßnahmen, wird auch in Bezug auf den Biodiversitätsschutz jetzt schon deutlich, dass ein Rahmenabkommen erst der Anfang sein kann. Klarer politischer Wille, ein hohes Ambitionsniveau und substanzielle finanzielle Zusagen werden ebenso wichtig sein, wie das Aufbrechen einer künstlichen, thematischen Trennung von Klima, Biodiversität und Landdegradierung (UN Konventionen). Ökosysteme und die Natur als Ganzes, mit dem Menschen als einen darin agierenden Akteur, müssen als solche gesehen und verstanden werden. Somit wäre es auch an der Zeit das Narrativ zu ändern und Maßnahmen, wie beispielsweise der Natur Rechte zukommen zu lassen, in die nationalen Biodiversitätsstrategien aufzunehmen.
Menschen haben bereits das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt. Sollte hiermit aber nicht auch einhergehen, dass Ökosysteme das Recht haben zu existieren, zu gedeihen, ihre Lebenszyklen zu regenerieren und sich ohne vom Menschen verursachte Störungen natürlich zu entwickeln?