17.06.2024 |

EU-Renaturierungsgesetz verabschiedet

Ein Sieg für die Biodiversität

Brüssel, 17. Juni 2024 - Die Umweltminister*innen der EU-Mitgliedstaaten haben heute im Ministerrat final den zentralen Baustein des European Green Deal und der Biodiversitätsstrategie, das EU-Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law – NRL), verabschiedet (1). 

Nach jahrelangen Verhandlungen, kontroversen Diskussionen und Gegenkampagnen mit Desinformation seitens konservativer und rechter Kräfte markiert die Verabschiedung des Gesetzes einen Sieg für Europas Natur und all jene, die Maßnahmen zur Bekämpfung des alarmierenden Verlusts der Biodiversität und Degradation der Natur gefordert haben. Ein dringend notwendiger Schritt: Der Zustand der Natur in Europa ist alarmierend, da über 80 % der europäischen Ökosysteme in einem desolaten Zustand sind (2).

Die wichtigsten Elemente des Gesetzes:

Das NRL, ursprünglich mit ehrgeizigen Zielen konzipiert, wurde im Laufe des Gesetzgebungsprozesses teilweise verwässert. Dennoch markiert es einen historischen Schritt im Bereich des Naturschutzes in Europa:

  • Bis 2030 sollen 30 % der Land- und Meeresflächen in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden, bis 2040 60 % und bis 2050 90 %.
  • Verschiedene spezifische Ziele zur Verbesserung und Wiederherstellung verschiedener Ökosysteme: Bestäubende Insekten, Waldökosysteme, städtische Ökosysteme, Agrarökosysteme, Marine Ökosysteme, Konnektivität der Flüsse.
  • Wissenschaftsbasierte Pläne: EU-Staaten müssen wissenschaftlich fundierte Pläne zur Umsetzung erstellen (3).

Was wird das bringen?

  • Förderung der Biodiversität
  • Schutz natürlicher Funktionen wie z.B. die Reinigung von Wasser und Luft, Bestäubung von Nutzpflanzen und Hochwasserschutz
  • Beitrag zur Einhaltung der 1,5 °C - Grenze, durch Kohlenstoffbindung
  • Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der strategischen Autonomie Europas, Verhinderung von Naturkatastrophen und Verringerung der Risiken für die Ernährungssicherheit (4).
  • Erheblicher Beitrag zur Erreichung der Agenda 2030 und vieler ihrer Nachhaltigkeitsziele

Wirkung übersteigt Kosten  

Naturschutzverbände fordern jährlich zwischen 20 und 30 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt für die Renaturierung. Die EU-Kommission plant, die Mittel aus verschiedenen EU-Töpfen zu finanzieren. Für jeden investierten Euro in die Wiederherstellung der Natur ergeben sich wirtschaftliche Vorteile in Höhe von 4 bis 38 Euro (6). Eine Wirkungsanalyse über das NRL im Auftrag der EU-Kommission aus dem Jahr 2022 zeigt, dass die Umsetzung des Gesetzes zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme mit Kosten von 154 Mrd. Euro im Vergleich zu einem potenziellen Nutzen von 1.860 Mrd. Euro und den Kosten des Nicht-Handelns (1.700 Mrd. Euro) verhältnismäßig gering ausfällt (7).

Ein bedeutungsvoller Schritt in die richtige Richtung

Das EU-Renaturierungsgesetz bietet Hoffnung und deutet darauf hin, dass eine kritische Anzahl von Entscheidungsträger*innen den Ernst der Lage erkannt hat und entschlossen ist, den drohenden Kollaps unserer Ökosysteme zu verhindern. Durch den Schutz und die Renaturierung natürlicher Ökosysteme können wir die Resilienz gegenüber den Auswirkungen der Klimakrise stärken. Neben einem drastischen Paradigmenwechsel im Verhältnis des Menschen zur Natur bedarf es, angesichts der enormen Krisen unserer Zeit, einer dringenden Ökologisierung unserer Gesetzgebung. 

Natur darf nicht weiter als Objekt unter dem Verwaltungsrecht behandelt werden, sie muss Rechtssubjekt werden, genauso wie Menschen oder Unternehmen, um befähigt zu sein sich selbst zu schützen. Hiervon ist die weltweit rasch wachsende Bewegung "Rights of Nature" überzeugt. Die Rechte der Natur sind längst keine Utopie mehr. Sie sind bereits heute in zahlreichen Ländern auf allen Kontinenten verankert und finden Anwendung, auch in der EU (Spanien und Niederlande).

Weitere Informationen und Beispiele zu den Rechten der Natur sind auf den Websites von GARN International sowie dem deutschen Netzwerk Rechte der Natur zu finden.