Von Paul Wege
Beim Zukunftsgipfel der Vereinten Nationen wurde neben dem Zukunftspakt und dem Globalen Digitalpakt auch eine Erklärung zu zukünftigen Generationen (Declaration on Future Generations, DFG) verabschiedet. Sie ist als zweiter Annex dem Zukunftspakt angehängt. Die Erklärung will Staaten stärker in die Pflicht nehmen, um die Belange zukünftiger Generationen in ihrem gegenwärtigen Handeln zu berücksichtigen. Die DFG wurde unter der Federführung der Niederlande und Jamaikas verhandelt und enthält neben einer Präambel zehn Prinzipien, 13 darauf aufbauende Selbstverpflichtungen, neun Maßnahmen und einen Fahrplan für die nächsten Jahre.
Der DFG gingen unter anderem die Maastricht-Prinzipien zu den Menschenrechten künftiger Generationen voraus. Die von einem Expertengremium entwickelten und 2023 verabschiedeten Prinzipien fordern, die aus internationalem Recht hergeleiteten Menschenrechte künftiger Generationen rechtlich zu verankern und vor Verletzungen durch gegenwärtiges politisches Handeln zu schützen. Politisches Handeln wirke sich beispielsweise durch die Förderung fossiler Brennstoffe oder eine vernachlässigende Umsetzung der SDGs bereits heute auf die Menschenrechte künftiger Generationen aus. Im Zentrum der Prinzipien steht das Konzept der intergenerationellen Gerechtigkeit.
Die Staaten unterstreichen in der DFG ihren Willen, heute die Rechte von Frauen und Mädchen zu stärken, Menschen mit Behinderung besser in gesellschaftliche Entscheidungsprozesse einzubinden sowie Rassismus und Xenophobie zu überwinden, um dadurch auch zukünftigen Generationen bessere Lebensbedingungen zu ermöglichen. Zudem sprechen sich die Staaten mit Bezug auf den Globalen Digitalpakt für einen verantwortungsvollen und ethischen Umgang mit Technologien, wissenschaftlichen Erkenntnissen und Innovationen aus. Ein transparentes und effektives multilaterales System und internationale Kooperation seien dabei essenziell, um intergenerationelle Solidarität zu fördern. Zukünftige Generationen sind per Definition noch nicht geboren. Da Kinder und Jugendliche künftigen Generationen zeitlich am nächsten stehen, spielen sie eine wichtige Rolle in der Sicherung und Ausdehnung der Menschenrechte künftiger Generationen.
Mit Blick auf ihre Umsetzung sind in der DFG folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Die Staatengemeinschaft nimmt den Vorschlag des Generalsekretärs, einen Sondergesandten für künftige Generationen zu ernennen, zur Kenntnis. Der Sondergesandte soll den Prozess der Umsetzung dieser Erklärung begleiten, die Anliegen künftiger Generationen in die Öffentlichkeit tragen und auf die Auswirkungen gegenwärtiger politischer Entscheidungen auf künftige Generationen aufmerksam machen;
- Eine hochrangige Sitzung der 83. Generalversammlung soll sich mit dem Thema der künftigen Generationen beschäftigen;
- Der Generalsekretär wird dazu aufgefordert, pünktlich zur hochrangigen Sitzung der 83. Generalversammlung einen Bericht zu der Umsetzung der vorliegenden Erklärung vorzulegen.
Zuvor diskutierte Vorschläge, diesem Thema einen regelmäßigen Tagesordnungspunkt in der Generalversammlung einzuräumen oder ein zwischenstaatliches Gremium einzuberufen, das die Umsetzung der Pflichten überwachen soll, konnten nicht durchgesetzt werden.
Bereits während der Verhandlungen geriet die Erklärung in die Kritik. Zivilgesellschaftlichen Organisationen geht die Erklärung nicht weit genug. Sie fordern eine Verankerung der Menschenrechte künftiger Generationen in internationalem Recht und eine engere Verknüpfung mit dem Menschenrecht auf Gesundheit und auf eine gesunde Umwelt sowie mit den Rechten der Natur.
Damit kann die DFG allenfalls ein erster Schritt sein, um die Maastricht-Prinzipien in die Tat umzusetzen und den Menschenrechten künftiger Generationen mehr Geltung zu verschaffen.
Weiter Informationen zur Declaration on Future Generations