Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) hat am 3. Februar 2025 seinen Abschlussbericht für die 20. Wahlperiode vorgelegt. Darin unterstützt er die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie durch die Bundesregierung als zentralen Rahmen für die Umsetzung der Agenda 2030 und betont die Bedeutung der sechs Transformationsbereiche für eine nachhaltige Entwicklung. Gleichzeitig fordert der Beirat, dass die Bundesregierung verstärkte Anstrengungen unternimmt, „um die definierten Ziele zu erreichen, insbesondere durch eine verbesserte Governance, eine stärkere gesellschaftliche Mobilisierung und eine zielgerichtete internationale Zusammenarbeit“.
Dem Bericht zufolge hat der PBnE in der 20. Wahlperiode zu 341 Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung (Stand: Januar 2025) eine gutachtliche Stellungnahme beschlossen und an die federführenden Ausschüsse zur Berücksichtigung in den Gesetzgebungsverfahren weitergeleitet. „Dem Ziel, die Gesetzentwürfe und Verordnungen in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren anhand konkreter Kriterien auf ihre Vereinbarkeit mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung zu überprüfen, ist man ein Stück nähergekommen“, heißt es in dem Bericht.
Der Bericht enthält auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung. Danach soll der PBnE seine Arbeit auch künftig als Beirat fortsetzen - nicht als eigenständiger Ausschuss, wie es zivilgesellschaftliche Organisationen seit langem fordern. Um die künftige Veränderung seiner Arbeitsweise herauszustellen, solle eine Umbenennung hin zum „Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen“ erfolgen. Außerdem sprechen sich die Beiratsmitglieder für eine Anpassung der Geschäftsordnung des Bundestages aus. Die Fraktionen seien sich einig, „dass der PBnE in seiner Form als Beirat eine wichtige Schnittstelle zwischen Parlament und Gesellschaft bildet“, heißt es. Diese Schnittstelle müsse zukünftig ausgebaut werden. Daher solle geprüft werden, „ob und wie die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages angepasst werden kann, damit sie künftig den Besonderheiten der Arbeit des Beirats Rechnung trägt“. Insbesondere soll der PBnE künftig direkt zu Beginn jeder Legislaturperiode - idealerweise parallel zu den Ausschüssen - eingesetzt werden.
Zum Abschlussbericht des PBnE für die 20. Wahlperiode (BT-Drucksache 20/14850).