07.10.2026 |

81. Session der UN-Generalversammlung: Ungleichheit und das Recht auf Entwicklung im Fokus

Am Rande der Generaldebatte der UN-Generalversammlung in New York im September 2026 fanden eine Reihe von hochrangigen Treffen statt. 

Bekämpfung von Ungleichheit

Bei einer Veranstaltung über die Einrichtung eines im Rahmen der südafrikanischen G20-Präsidentschaft vorgeschlagenen Weltungleichheitsrats (International Panel on Inequality – IPI) warnte UN-Generalsekretär António Guterres vor einer ungebremst fortschreitenden Ungleichheit. Wenn Superreiche und Unternehmen die Macht übernähmen und einen unverhältnismäßig großen Einfluss auf die Medien- und Informationslandschaft ausübten, untergrabe das die Demokratie. 

„Eine Welt, in der nur wenige mächtige Länder die Kontrolle über die globale Sicherheit und die globale Wirtschaftsarchitektur ausüben können, ist eine tickende Zeitbombe.“ 

UN-Generalsekretär, António Guterres

Auch die deutsche Ministerin für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan, kündigte eine Unterstützung des Ungleichheitsrats an.

40 Jahre Recht auf Entwicklung

Im Rahmen der diesjährigen High-Level-Week wurde auch das 40. Jubiläum der 1986 verabschiedeten Erklärung zum Recht auf Entwicklung mit einer Veranstaltung begangen. Entwicklung wandelte sich durch diesen Vorstoß von einer abstrakten Unterstützung zu einem individuellen Rechtsanspruch. Einklagbar ist dieser Anspruch allerdings nicht. Versuche, die wegweisende Erklärung mit ihren zehn Artikeln von „Soft Law“ in ein rechtsverbindliches Instrument umzuwandeln, scheitern bis heute. 2023 hat eine zwischenstaatliche UN-Arbeitsgruppe einen Entwurf für ein internationalen Übereinkommens über das Recht auf Entwicklung vorgelegt, der vom UN-Menschenrechtsrat offiziell an die UN-Generalversammlung übermittelt wurde. Ein solches Übereinkommen würde auch dem SDG-Katalog Zähne verleihen, der bislang nur auf politischen Verpflichtungen beruht.