06.03.2023 |

Einigung nach jahrelangen Verhandlungen: UN-Delegierte erzielen historisches Abkommen zum Schutz der Hohen See

New York, 04.03.2023 -

"Diese Maßnahme ist ein Sieg für den Multilateralismus und für die globalen Bemühungen, den zerstörerischen Trends entgegenzuwirken, die die Gesundheit der Ozeane jetzt und für kommende Generationen bedrohen", sagte UN-Generalsekretär Guterres in seiner Erklärung am 4. März, kurz nach der Einigung im UN-Hauptquartier in New York über den Vertragsentwurf zum Schutz der Hohen See.

Unter der Hohen See werden jene Meeresgebiete verstanden, die nicht von einem Staat kontrolliert werden. Dies trifft auf ca. 60% der Ozeane zu. Das UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) nimmt eine Unterteilung in drei Kategorien vor:

  • Küstenmeere: bis 12 Seemeilen von der Küste
  • Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ): bis 200 Seemeilen; für den Meeresboden sogar bis zu 350 Seemeilen
  • Hohe See: außerhalb dieser Gebiete

Die Einigung zum Vertrag über die Biodiversität jenseits nationaler Gesetzgebung (BBNJ) stellt den erfolgreichen Abschluss jahrelanger von den Vereinten Nationen geförderter und von Nichtregierungsorganisationen, der Zivilgesellschaft, akademischen Einrichtungen und der wissenschaftlichen Gemeinschaft unterstützten Verhandlungen dar.

Der neue Rechtsrahmen sieht vor 30 Prozent der Weltmeere unter Schutz zu stellen, mehr Geld für den Meeresschutz bereitzustellen und den Zugang zu und die Nutzung von genetischen Meeresressourcen zu regeln. Gleichzeitig soll dieser einen erheblichen Beitrag zur Bewältigung von Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt und Verschmutzung der Ozeane leisten.

Das Abkommen ist somit von maßgeblicher Bedeutung für die Verwirklichung der meeresbezogenen Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowie des globalen Frameworks für die biologische Vielfalt von Kunming und Montreal.