11.01.2024 |

Das EU-Renaturierungsgesetz

Geschlossener Kompromiss steht vor letztem Schritt

Mit großer Mehrheit stimmten die Mitglieder des Europäischen Parlaments am 29.11. für das in den Trilog-Verhandlungen vereinbarte EU-Renaturierungsgesetz und somit auch für den lange und hitzig verhandelten endgültigen Text. 

Ursprünglich sollte das Gesetz festlegen, dass in der EU Maßnahmen zur Wiederherstellung von mindestens 20 % der Ökosysteme an Land, in Flüssen und Meeren bis 2030 umgesetzt werden müssten.  Dieser Vorschlag wurde Anfang 2023 jedoch zum Ziel einer Kampagne aus Desinformation und Panikmache, die insbesondere von der EVP-Fraktion angeführt wurde. Hierbei wurde abermals das Narrativ bedient, dass gesunde Ökosysteme und landwirtschaftliche Produktion im Wiederspruch stünden. Wissenschaftlich belegt ist hingegen genau das Gegenteil, da beispielsweise nur eine intakte Bodenökologie langfristig Ernteerträge sicherstellen kann.

Bei der Abstimmung im Plenum des Europäische Parlaments im Juli wurde der Entwurf somit enorm abgeschwächt und verwässert. 

Über mehrere Monate hinweg folgte schließlich eine beispiellose Mobilisierung zur Unterstützung des ersten EU-Gesetzes zur Wiederherstellung von Ökosystemen. Wissenschaftler*innen, Nichtregierungsorganisationen und (Klima)Aktivist*innen, aber auch Unternehmen und Bürger*innen brachten millionenfach, z.B. durch Unterschriften und offene Briefe zum Ausdruck, dass sie ein derart abgeschwächtes Gesetz zur Renaturierung in der EU nicht akzeptierten und unterstützten bzw. drängten Entscheidungsträger*innen, einen ambitionierten Gesetzesentwurf nachzuverhandeln und zu erlassen.

In den Trilog-Verhandlungen wurden schließlich für beide Seiten schmerzliche Kompromisse geschlossen, um allen beteiligten Parteien bei der am 9. November erzielten Einigung entgegenzukommen. 

Das Plenum muss dieses Ergebnis nun noch bestätigen. Voraussichtlich in der zweiten Februarsitzung (26.-29.02.2024) soll dort die Abstimmung erfolgen. Eine letzte förmliche Zustimmung des Rates würde das in Teilen stark abgeschwächte und dennoch historische Gesetz zur Wiederherstellung von Ökosystemen in der Europäischen Union Realität werden lassen. Da es als Verordnung konzipiert ist, wäre es für alle Mitgliedstaaten rechtlich bindend und diese verpflichtet innerhalb von zwei Jahren Nationale Wiederherstellungspläne zu erarbeiten.

Weiterführende Informationen:

Was ist eigentlich das EU Nature Restoration Law?

Offizielle Website zum EU-Renaturierungsgesetz