16.04.2019 | VENRO

Maßnahmen zur Stärkung der Umsetzung der Agenda 2030

Stellungnahme von VENRO zum Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung

Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung wird sich in seiner Sitzung am 27. Mai damit befassen, wie die Bundesregierung die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung stärken kann. Anlass ist der vierjährige Jahrestag der Verabschiedung der Agenda, der am 24. und 25. September 2019 in New York mit einem internationalen Gipfel begangen wird. Konkret will der Staatssekretärsausschuss Maßnahmen beschließen, die die Effizienz der Umsetzungsaktivitä- ten erhöhen und die multilateralen Prozesse besser miteinander verzahnen sollen. Darüber hinaus geht es um die Verbesserung der Kommunikation der Ziele der Agenda 2030 in Deutschland.

Wir empfehlen der Bundesregierung

  • zur Stärkung des Hochrangigen Politischen Forums der Vereinten Nationen (HLPF)
    • die persönliche Teilnahme der Bundeskanzlerin am Gipfel im September und grundsätzlich eine Teilnahme am HLPF auf Minister_innen-Ebene sicherzustellen.
    • im Jahr 2021 einen weiteren freiwilligen Staatenbericht vorzulegen und dies beim Gipfel im September anzukündigen.
    • sich für eine einheitliche, qualitativ hochwertige Berichterstattung einzusetzen, die inhaltliche und politische Wechselwirkungen zwischen den Nachhaltigkeitszielen aufzeigt („Nexus-Ansatz“) und sich konsequent am Prinzip „Niemanden Zurücklassen“ orientiert. Dem sollte der deutsche Bericht 2021 entsprechen.
    • sich bereits beim Gipfel für eine substanzielle Teilhabe der UN Major Groups, bestehend aus Vertreter_innen der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft, an der Verhandlung der Gipfel-Abschlusserklärung einzusetzen. Darüber hinaus sollte sie sich dafür stark machen, dass bereits 2020 im Rahmen des HLPF ein Zivilgesellschaftsforum, ähnlich dem SDG Business Forum, geschaffen wird.

 

  • zur Stärkung der Umsetzung der Agenda 2030 auf Ebene der EU und der UN sich dafür einzusetzen, dass sich dafür einzusetzen, dass:
    • 2020 eine neue EU-Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der Agenda 2030 mit Maßnahmen und Indikatoren erarbeitet und innerhalb eines festen Zeitplans zeitnah umgesetzt wird. Die Umsetzung soll regelmäßig überprüft werden.
    • der Jahreswachstumsbericht der EU durch einen „Jahresbericht für nachhaltige Entwicklung“ ersetzt wird. Der Bericht sollte die Prioritäten der Nachhaltigkeitspolitik für die EU für das jeweils folgende Jahr formulieren.
    • beim HLPF 2019 Aktionsprogramme nach dem Nexus-Ansatz entwickelt werden, die auf die Überwindung der strukturellen Ursachen von Hunger, Armut, sozialer Ungleichheit sowie Klimawandel und Umweltzerstörung zielen. Die Programme sollten mit konkreten Maßnahmen und verbindlich terminierten Zeitplänen für die Umsetzung unterlegt sein und mit entsprechenden Budgetlinien ausgestattet werden. Für die Aktionsprogramme sollte ein umfassendes Monitoring durchgeführt und ein Rechenschaftsbericht unter Einbeziehung aller relevanten Akteur_innen erarbeitet werden. Der Bericht sollte spätestens beim SDG-Gipfel 2023 vorliegen.
    • die Umsetzung und Finanzierung der Agenda 2030 auf den verschiedenen Ebenen – national, europäisch und international – stärker miteinander verknüpft werden. Hierzu gehört, die Umsetzung und Finanzierung der Agenda 2030 im Rahmen des HLPF gemeinsam zu überprüfen. Beim Gipfel im September sollten deshalb schon Maßnahmen zur besseren Verzahnung von Umsetzung und Finanzierung beschlossen werden.

 

  • zur Stärkung der Kommunikation und Umsetzung der Agenda 2030 auf nationaler Ebene
    • die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich für nachhaltige Entwicklung in Deutschland einsetzen, stärker zu fördern. Sie tragen die Themen der Agenda 2030 in die deutsche Öffentlichkeit und stärken damit die notwendige politische Debatte um eine nachhaltige Entwicklung.
    • die Fortschrittsberichte (Indikatorenberichte) zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und die Entwürfe der freiwilligen Berichterstattung zum HLPF im Bundestag zu diskutieren.
    • eine Gesetzesüberprüfung mit Blick auf die Nachhaltigkeitswirkung der Gesetzgebung („Nachhaltigkeits-TÜV“) einzuführen.
    • konkrete Pläne mit Meilensteinen zur Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Agenda 2030 für alle Ressorts aufzustellen. Diese sollten kohärent aufeinander abgestimmt und am Prinzip „Niemanden Zurücklassen“ orientiert sein. Die Umsetzungsfortschritte sollten jährlich im Staatssekretärsausschuss beraten werden.
    • die Ressort-Koordinator_innen durch die Zuweisung zusätzlicher finanzieller und personeller Ressourcen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu stärken.